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Swisstennis – Turnierreglement

Änderungen bei Turnieranmeldungen

Neuste Änderungen im Turnierwesen 

Liebe Tennisspieler und Tennisspielerinnen 
Liebe Officials 

Das Turnierwesen, ein sich stetig wandelnder Markt 
Jährlich finden in der Schweiz an die 3000 Tennisturniere auf sämtlichen Alters- und Klassierungsstufen statt. Wie in jedem Markt ändern sich auch im Turnierwesen Bedürfnisse und Anforderungen stetig. Diesem Umstand trägt Swiss Tennis mit verschiedensten Massnahmen Rechnung. 

Anfang 2012 hat Swiss Tennis eine Expertengruppe mit langjährigen und erfahrenen Turnierorganisatoren gebildet. Innerhalb dieser Gruppe wurden im Verlaufe des letzten Jahres diverse Massnahmen entwickelt, u.a. die Limitierung der Anzahl Konkurrenzen in Abhängigkeit der Anzahl Plätze, die Anzeige der angemeldeten Spieler sowie eine Vereinheitlichung des Anmeldeschlusses und des Zeitpunktes der Auslosung für Winterturniere. 

Um eine weitere Verbesserung im heutigen Turnierwesen erreichen zu können, werden ab 1. Oktober 2013 die folgenden zusätzlichen Änderungen vorgenommen: 

Anmeldung an mehreren gleichzeitig stattfindenden Turnieren 
Grundsätzlich sind in unserem Turniersystem Mehrfachanmeldungen an verschiedenen Turnieren möglich. Die Verantwortung für die Koordination der Spielzeiten liegt aber beim Spieler und ist nicht die Aufgabe des Organisators. Eine Anmeldung an gleichzeitig mehreren Turnieren kann nur erfolgen, wenn sich der Spieler  vorab mit den Turnierorganisatoren in Verbindung setzt und abklärt, ob eine Teilnahme unter diesen Voraussetzungen möglich ist. Es darf jedoch nicht sein, dass durch eine fehlerhafte Planung und mangelnde Kommunikation, der Spieler nicht antreten oder weiterspielen kann und dadurch die Gegner und der Organisator geschädigt werden.  

Sanktionen für unentschuldigtes und neu unbegründetes Nichtantreten 
Spieler, welche sich nicht an diese Weisungen halten, werden ab dem 1. Oktober 2013 gemäss Art. 17 + 18 des Rechtspflegereglements (RPR) mit min. CHF 100.00 gebüsst. Zusätzlich hat der Turnierorganisator die Möglichkeit, bei unbegründetem Nichtantreten oder unbegründeter Aufgabe auf die Abgabe von Preisen resp. auf die Ausbezahlung des Preisgeldes zu verzichten. Der Turnierorganisator ist dafür verantwortlich, dass die fehlbaren Spieler Swiss Tennis gemeldet werden. 

Swiss Tennis sieht sich zu diesen Massnahmen gezwungen, da die Anzahl der unentschuldigten und unbegründeten w.o’s in letzter Zeit zugenommen hat und damit die Turnierorganisatoren und Turnierteilnehmer vom Fehlverhalten einzelner Spieler geschützt werden können. 

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Kenntnisnahme und wünschen allen eine erfolgreiche und faire Wintersaison. 

Freundliche Grüsse 

Swiss Tennis 
Wettkampf